Der FCA Unterbruck ist ein nicht Gewinn-orientierter Verein. Dank sehr viel ehrenamtlichem Engagement in jedem Bereich des Vereinslebens sind vielfältige Angebote möglich. Trotzdem müssen auch wir Strom, Gas, Ausrüstung, Instandhaltung etc. aus eigener Kasse bezahlen – kurz gesagt: Ohne Beiträge geht’s nicht.
Uns ist es sehr wichtig ALLEN interessierten unsere Angebote zu ermöglichen. Es leben aber auch finanziell schwächer aufgestellte Personen und Familien in der Gemeinde. Daher bitten wir in solchen Fällen die betroffenen Personen sich einfach bei uns zu melden damit wir gemeinsam (und ganz vertraulich) eine Lösung finden. Sport und die Teilhabe an unserem Vereinsleben soll für alle möglich sein!
Ab dem 01.01.2023 gelten folgende Jahresbeiträge:
Vereinsbeitrag
Für die Mitgliedschaft im Hauptverein des FCA Unterbruck fallen folgende Beiträge an. Mit diesem Beitrag sind die Sparten Badminton, Gymnastik, Klettern & Bouldern, Stockschützen und Tischtennis möglich.
| Erwachsene | 78,00 € |
| Jugendliche | 60,00 € |
| Kinder | 48,00 € |
| Ehegatten | 60,00 € |
| Familie* | 175,00 € |
Zusätzlich zum Vereinsbeitrag fallen für die Abteilungen Fussball und Tennis folgende Jahresbeiträge an:
Fussball
Neben dem Vereinsbeitrag fallen bei der Sparte Fussball zusätzlich folgende Beiträge an:
| Erwachsene (ab 18 Jahre) | 62,00 € |
| Jugendliche (14 – 18 Jahre) | 42,00 € |
| Kinder (bis 14 Jahre) | 32,00 € |
Tennis
Neben dem Vereinsbeitrag fallen bei der Sparte Tennis zusätzlich folgende Beiträge an:
| Erwachsene (ab 18 Jahre) | 78,00 € |
| Kinder und Jugendliche (14 – 18 Jahre) | 36,00 € |
| Familienbeitrag (zwei Erwachsene und alle Kinder U21) | 192,00 € |
Arbeitsdienst-Umlage (jährlich zusätzlich zum Grundbeitrag) ab 1.1.2027
Neben dem Vereinsbeitrag fallen bei der Sparte Tennis zusätzlich folgende Beiträge an:
- Die Höhe der Arbeitsdienst-Umlage beträgt 75,00 €
- Ausgenommen sind:
- Mitglieder bis zum 13. Lebensjahr und Mitglieder ab 66 Jahre
- Mitglieder mit einer anerkannten Schwerbehinderung ab 50 % und mehr
- passive Mitglieder
- Ehrenmitglieder
- Aktive Mitglieder, die mindestens 5 Stunden Arbeitsleistung für den Verein erbringen
- Abbuchung erfolgt im folgenden Jahr mit dem Vereinsbeitrag.
- Alle Arbeiten (abteilungsintern oder Gesamtverein) werden eingerechnet.
- Periode: 1.1. – 31.12.
- Meldung der Stunden jährlich über den Abteilungsleiter an den Schatzmeister
